Zum 1. Januar steigen die Mietpreise für das kommunale Wohngebäude in Schönbrunn. Damit folgt die Gemeinde einer Feststellung des Kommunalrechtsamts. Foto: Marcus Deschner
Von Marcus Deschner
Schönbrunn. Tiefer in die Tasche greifen müssen die Schönbrunner ab Januar für Frischwasser und Abwasser. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung entsprechende Änderungen der Satzungen. Mussten bislang für Frischwasser nach der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2019 je Kubikmeter 2,95 Euro hingeblättert werden, so sind es ab 1. Januar 2021 3,20 Euro. Das zweigesplittete Abwasser, das je Kubik Schmutzwasser bisher ebenfalls 2,95 Euro kostete, wird dann mit 3,22 Euro abgerechnet, beim Niederschlagswasser erhöht man von 54 Cent auf 63 Cent je Kubik. Wie von der Verwaltung erläutert wurde, wurde die Gebührenkalkulation für den künftigen Wasserpreis als Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung dem Gemeinderat bereits in der Oktober-Sitzung vorgestellt.
Die Gebühren dürfen demnach grundsätzlich höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Dazu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. Bei der Wasserversorgung werde dieser Grundsatz jedoch durchbrochen, da diese als wirtschaftliches Unternehmen einen angemessenen Ertrag für den Haushalt erzielen solle. Kostenüberdeckungen müssen aber gemäß Kommunalabgabengesetz innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen können innerhalb des gleichen Zeitraums ausgeglichen werden, müssen es aber nicht.
Nach ausführlicher Aussprache gab der Gemeinderat im Oktober bei vier Gegenstimmen der Verwaltung die Eckdaten zur Ausgestaltung der Änderungssatzung fürs Frischwasser mit auf den Weg. Darin wird unter anderem festgeschrieben, dass man der Gebührenkalkulation zustimmt und für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab wählt. Statt einem gesetzlich möglichen Kalkulationszeitraum von fünf Jahren, bevorzugt man einen zweijährigen für 2021/2022. Das heißt die Gebühren für den Frischwasserbezug bleiben bis Dezember 2022 stabil.
Zustimmend zur Kenntnis nahm das Gremium den Bericht zur überörtlichen Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens für die Jahre 2016 bis 2018. Geprüft hat das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises im Februar dieses Jahres im Schönbrunner Rathaus.
Gegliedert ist der Prüfbericht in mehrere Teile. Dazu gehören unter anderem Vorbemerkungen mit allgemeinen Angaben zur Organisation und Struktur. Dabei wird auch auf die Entwicklung des Schuldenstands und die Liquiditätslage sowie die Finanzplanung der nächsten Jahre und die Gesamtbeurteilung der Finanzlage eingegangen. Der Bericht beinhaltet zudem Ausführungen zum Ergebnis der Kassenprüfung, zum Haushalts- und Rechnungswesen, zu einzelnen Verwaltungsbereichen, zum Personalwesen und zum Datenschutzbeauftragten. Das Kommunalrechtsamt traf konkrete Feststellungen beispielsweise zur Entschädigung für ehrenamtlichen Tätigkeit und Geschäftsordnung des Gemeinderats.
Die Gemeindeverwaltung reagierte prompt: Eine Aktualisierung der Entschädigungssatzung und der Geschäftsordnung sollen 2021 beschlossen werden. Ebenso eine aktuelle Version der Verwaltungsgebührensatzung. Auch die Miete für gemeindeeigene Wohnungen steigt. Das Sozialamt teilte Referenzwerte mit. Für Schönbrunn ergibt sich damit ein Vergleichswert von 5,71 je Quadratmeter Wohnfläche. Wie Bürgermeister Jan Frey ausführte, erhöhe man nach fast 20 Jahren zum 1. Januar 2021 die bisherige Nettokaltmiete von vier Euro auf 4,50 Euro. Dies gelte auch für das Gemeindewohnhaus gegenüber vom Rathaus.
Schließlich wurden auch die Kosten fürs Amtsblatt näher betrachtet. Für das zahlt die Gemeinde einen jährlichen Zuschuss von 8800 Euro an die Meckesheimer Druckerei. Die Verwaltung beabsichtigt, den Vertrag mit dem Unternehmen zum 31. Dezember 2021 zu kündigen. Für die Jahre ab 2022 wurden bereits drei regionale Druckereien zur Herstellung des Blättchens angefragt. Über die Vergabe soll der Gemeinderat im ersten Halbjahr 2021 entscheiden.