Bestattungen auf den Schönbrunner Friedhöfen sollten ab 1. Januar teurer werden. Doch der Gemeinderat vertagte das Thema zunächst. Foto: Marcus Deschner
Von Marcus Deschner
Allemühl. Nicht so flott wie die Anpassung der Kindergartenentgelte ging die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren über die gemeinderätliche Bühne. In der Sitzung im Allemühler Dorfgemeinschaftshaus sollte eigentlich eine Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen werden. Die Satzung besteht aus Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung. Doch soweit kam es nicht.
Gemeinderätin Karin Koch (CDU) störte sich an manchen Gebührentatbeständen und beantragte, diesen Punkt zu vertagen. Bei drei Gegenstimmen folgte das Gremium Kochs Antrag.
Kämmerer Karlheinz Wagner erläuterte, dass zwischenzeitlich ein neues Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg vorliege. Es berücksichtigt die Bestattungsgesetznovelle sowie die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Mit der Neufassung werde man auch den neu auf den Gemeindefriedhöfen angebotenen Urnenbestattungsformen wie "Naturnah und pflegefrei im Gemeinschaftsurnenfeld" und "Pflegefrei unter bodenebenen Grabplatten" gerecht.
Die zum 1. August 2014 festgesetzten Friedhofsgebühren sollten ab Januar nächsten Jahres steigen. Die Benutzung einer Leichenhalle sollte um zehn auf dann 70 Euro erhöht werden. Für die Reinigung der Halle wollte man 40 statt bislang 35 Euro. Der Zuschlag für die Benutzung der Kühlzelle sollte je Tag um vier auf 14 Euro steigen.
Für die Bestattung von Personen im Alter von sechs und mehr Jahren sieht der Verwaltungsvorschlag ein Ansteigen der Gebühren von 700 auf 750 Euro vor, für jüngere Personen sowie Tot- und Fehlgeburten von 250 auf 275 Euro. Zuschläge fürs Personal bei Bestattungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wollte man wie bisher in einer Höhe von 50 Prozent erheben, an Werktagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sollte es bei 25 Prozent bleiben. Die Beisetzung von Urnen sollte sich von 240 auf 300 Euro verteuern. Aufgeführt in der Verwaltungsdrucksache wird ferner das Ansteigen der Gebühr fürs Überlassen eines Reihengrabes für über sechsjährige Personen von 600 auf 700 Euro und für unter Sechsjährige von 200 auf 250 Euro. Das Urnenreihengrab sollte von 250 auf 300 Euro erhöht werden.
Erstmals in der Satzung vorgesehen ist eine Gebühr in Höhe von 540 Euro für ein Urnenreihengrab in der Gemeinschaftsstätte mit Grabplatte, aber ohne Beschriftung. 380 Euro sollen für ein Grab in einer Urnengemeinschaftsstätte mit Messingschild und Beschriftung verlangt werden.
In der Friedhofssatzung ist auch geregelt, dass die Ruhezeit bei verstorbenen Kindern, deren Todeszeitpunkt vor Vollendung des zehnten Lebensjahres liegt, sowie bei Fehlgeburten und toten Ungeborenen 15 Jahre beträgt. Der gleiche Zeitraum gilt für die Ruhezeit der Aschen. Bei allen anderen Erdbestattungen gilt eine Frist von 25 Jahren.
Der Zuschlag für die Reinigung der Halle sei würdelos, kritisierte Karin Koch. "Bei Bestattungen erwarten die Angehörigen einen tipptopp Zustand der Halle." Daher sollte dieser Zuschlag in den Benutzungsgebühren enthalten sein.
Bei den Bestattungen außerhalb der regulären Zeiten habe man in Schönbrunn geradezu "Dumpingpreise", sagte Koch. "Andere Gemeinden erheben an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen teilweise hundert Prozent Zuschlag." Durch die dann beschlossene Vertagung könne die Satzung nicht zum 1. Januar 2018 in Kraft treten, merkte ein sichtlich verärgerter Karlheinz Wagner an. "Dann besteht der luftleere Raum für die neuen Bestattungsformen weiterhin."