Einschränkungen für Silvesterfeuerwerk
In der Nähe von Fachwerkhäusern ist das Abbrennen verboten
Eberbach. (RNZ) Das Ordnungsamt weist vorsorglich darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern nur an Silvester und am Neujahrstag gestattet ist. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld belangt werden.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Silvesterraketen und Böllern verboten. Der
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