Eberbach. (RNZ) Das Ordnungsamt weist vorsorglich darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern nur an Silvester und am Neujahrstag gestattet ist. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld belangt werden.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Silvesterraketen und Böllern verboten. Der Verbotsbereich erstreckt sich über den gesamten Bereich der Altstadt Ost: Adolf-Knecht-Straße, Alter Markt, Back- und Binnetzgasse, Brühlstraße, Brunnen- und Fischergasse, Geisgasse, Hauptstraße, Heumarkt, Kellereistraße, Kornmarkt, Krämergasse, Lindenplatz, Neugereuther Gässel, Obere Badstraße, Pfarrgasse, Pfarrhof, Rosengasse, Untere Badstraße und Zwingerstraße. Außerdem im Gässel zwischen Odenwald- und Scheuerbergstraße und in der Neckarstraße ab Kreisverkehr. Auch in Lindach bestehen Verbotsbereiche.