Bauausschuss missbilligt helles Hausdach im Wolfsacker
Erst nachträglich hat der Bauherr einen Antrag auf Befreien von eigentlich vorab bekannten Vorschriften des Bebauungsplans gestellt
Von Felix Hüll
Eberbach. Geschmacksfragen sind Ansichtssache. Aber nicht im Baurecht: wenn der Bebauungsplan einer Stadt Vorgaben etwa zu Dachform und -farbe macht, ist dies zu beachten, wenn man in diesem Gebiet bauen will. Das hat jetzt ein Bauherr im Eberbacher Filetstück-Neubaugebiet Wolfsacker/Schafacker nicht getan. Dafür hat er vom Bauausschuss die Quittung
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