Grundstücke in ruhiger Lage mit guter Verkehrsanbindung will die Gemeinde Hardheim ihren Bürgern im Baugebiet "Trieb-Hostienäcker" anbieten. Eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung billigte nun der Gemeindeverwaltungsverband. Foto: Adrian Brosch
Hardheim. (adb) Auf der Agenda der GVV-Verbandssitzung stand am Donnerstag die Änderung des Flächennutzungsplans 2015 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Trieb-Hostienäcker". Wie Verbandsbauamtsleiter Thomas Withopf erläuterte, erfordere die große Nachfrage nach Bauplätzen in der Kerngemeinde Hardheim die Ausweisung neuer Wohnbaugrundstücke, die sich trotz ruhiger Lage über eine gute Verkehrsanbindung auszeichnen.
An das neue Bauland grenzt westlich das ab 2001 erschlossene, inzwischen vollständig bebaute Wohngebiet zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Kurt-Georg-Kiesinger-Straße an, welches in die Planungen mit einbezogen wird. Östlich gelegene Nachbarn sind der Aussiedlerhof an der Querspange sowie die Niederlassungen von Kik und Rewe.
"Die dringend benötigte Bereitstellung von Baugrundstücken wird insofern gewährleistet, dass der Flächennutzungsplan unabhängig von der Gesamtfortschreibung im Parallelverfahren geändert wird", informierte Withopf, ehe er konkrete Zahlen bekannt gab: Ging der bisher gültige Flächennutzungsplan von einer Wohnbaufläche über 7,29 Hektar und eine Mischbaufläche von 6,92 Hektar aus, ergeben sich nach der Änderung 9,32 Hektar Wohnbaufläche und 4,78 Hektar Mischbaufläche. 4,76 Hektar davon werden als bestehende Wohnbaufläche und 0,87 Hektar als bestehende Mischbaufläche dargestellt; 4,56 Hektar an geplanten Wohnbauflächen und 3,91 Hektar an geplanten Mischbauflächen verbleiben im Flächennutzungsplan.
Außerdem ist vorgesehen, dass etwa 0,8 Hektar Grund im Nordosten, der bisher landwirtschaftlich genutzt wird, in Wohnbauflächen umgewandelt wird. Einstimmig beschloss die GVV-Verbandsversammlung sodann die Weiterführung der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Trieb-Hostienäcker" als eigenständiges Verfahren und billigte unter Berücksichtigung aller vorliegender Stellungnahmen den Entwurf zur Änderung des 2015 festgesetzten, ursprünglichen Flächennutzungsplans.