Thomas Repp wehrt sich gegen die Erhöhung der Müllgebühren. Foto: Rüdiger Busch
Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) War die Erhöhung der Müllgebühren im Neckar-Odenwald-Kreis rechtswidrig? Mit dieser Frage wird sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer mündlichen Verhandlung am 8. Dezember befassen. Thomas Repp aus Buchen hatte im Oktober eine entsprechende Klage gegen die Kreislaufwirtschaft (KWiN) und die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWN) des Landkreises eingereicht.
Das neue, mehrsäulige Gebührensystem der KWiN, das der Kreistag im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hat, besteht unter anderem aus Grund- und Leistungsgebühr. Damit sind auch die Müllgebühren für einen Großteil der Haushalte gestiegen, was bis heute in der Bevölkerung die Gemüter bewegt und auch eine Reihe von Leserbriefen in der RNZ nach sich gezogen hat.
Kläger Thomas Repp bezeichnet die Erhöhung der Müllgebühren in seiner Klageschrift als "Wucher". Das neue Gebührensystem solle, so die Ankündigung, "solidarischer" sein. Dies bestreitet Repp und beruft sich auf Beispielrechnungen. Außerdem kritisiert er die Gründung der KWiN als "überflüssig" und als "Trick". Eine neue Gesellschaft "hätte man sicher nicht gebraucht. Die Verwaltung hat Sorgfaltspflichten einzuhalten, muss auch dementsprechend wirtschaften und soll nicht immer nur die Bürger als Melkkühe gebrauchen."
Während im alten Gebührensystem der AWN die Größe der Restmülltonne die entscheidende Bemessungsgrundlage gewesen sei, komme nun eine Haushaltsgebühr hinzu – unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben.
Für eine 60-Liter-Mülltonne würden, so der Kläger, nun 203,95 Euro im Jahr fällig (zuvor: 166 Euro). Bei einem Haushalt mit vier Personen komme man pro Person auf 50,99 Euro im Jahr. Repp zieht einen Vergleich: Im Landkreis Heilbronn müsste eine vierköpfige Familie nur 29,25 Euro pro Person und Jahr zahlen.
Noch gravierender mache sich die Gebührenerhöhung bei Müllgemeinschaften bemerkbar: Statt bisher 166 Euro für die 60-Liter-Tonne müsse eine solche Gemeinschaft, die im konkreten Fall aus einem Ehepaar in der ersten Etage und aus einem weiteren Ein-Personen-Haushalt im Dachgeschoss besteht, nun zusammen 298,91 Euro bezahlen. Pro Haushalt ergebe sich fast eine Verdopplung der Kosten: knapp 150 Euro statt zuvor 83 Euro. Repps Vorwurf: Gerade Müllgemeinschaften "werden durch das neue unsoziale Gebührensystem bestraft".
Der Kläger beantragt deshalb auch die Rückkehr zum alten Gebührensystem. Diese sei jedoch nur im Wege einer Normenkontrollklage möglich. Aus diesem Grund werde er sich zunächst auf die Klage gegen den Gebührenbescheid beschränken. "Ich würde mich freuen, wenn sich viele Bürger meiner Klage als Nebenintervenient anschließen würden", sagt Thomas Repp. Sollte er in erster Instanz keinen Erfolg haben, werde er in die Berufung gehen und eine Normenkontrollklage einreichen.
Was sagen AWN und KWiN zu den Vorwürfen? Zu laufenden Verfahren könne man sich leider nicht äußern, sagte Pressesprecher Martin Hahn auf RNZ-Nachfrage. Er bestätigte aber, dass es mehrere Widersprüche gegen die neue Abfallgebührensatzung und die einhergehenden Gebührenerhöhungen gegeben habe. Im Rahmen der Widerspruchsverfahren seien noch weitere Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig.