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Neckar-Odenwald-Kreis

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch (Update)

Landkreis ist jetzt Risikogebiet. Allgemeinverfügung tritt in Kraft.

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20.10.2020, 16:30 Uhr

Mundschutz-Masken. Foto: dpa

Neckar-Odenwald-Kreis. Das Landesgesundheitsamt hat am Montagabend offiziell bestätigt, dass die sogenannte 7-Tage-Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis erstmals die Warnstufe von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Das teilt das Landratsamt mit.

"Es ist nun eingetreten, was wir alle noch vor einigen Wochen kaum für möglich gehalten haben: Wir zählen offiziell zu den Risikogebieten", erklärte Landrat Achim Brötel am Dienstag. Vor diesem Hintergrund komme man nicht umhin, im Wege einer Allgemeinverfügung weitere Einschränkungen anzuordnen, um damit dem schnellen Anstieg der Infektionsrate Einhalt gebieten zu können. Die Rechtsgrundlage dafür sei das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Stufenplan der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie.

Die wesentlichen Regelungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung ab Mittwoch im ganzen Kreisgebiet gelten, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

> Eine Maskenpflicht besteht auch im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Fußgängerzonen, auf (Wochen-) Märkten, als Zuschauer auf dem Sportplatz, an allen Bussteigen und Bushaltestellen (jeweils 10 Meter um das Haltestellenschild herum) und zusätzlich noch in allen sonstigen Bereichen, in denen es vor Ort speziell angeordnet worden ist.

> Im öffentlichen und im privaten Raum dürfen maximal noch zehn Personen zu Ansammlungen, Treffen, Feiern oder anderen privaten Veranstaltungen zusammenkommen. Dafür gibt es nur noch eine einzige Ausnahme: Bei der reinen Kernfamilie (Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und jeweilige Partner) können es auch mehr sein. Im Interesse der Sicherheit aller werden die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang eindringlich darum gebeten, soziale Kontakte, die nicht unbedingt sein müssen, in der nächsten Zeit auf ein Minimum zu beschränken.

> An öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch maximal 50 Personen teilnehmen. Das Gesundheitsamt kann in begründeten Ausnahmefällen allerdings auch mehr Teilnehmer zulassen. Feiern aus privatem Anlass (also etwa zu einem Geburtstag oder anlässlich einer Hochzeit) zählen ausdrücklich nicht zu dieser Kategorie; dort gilt deshalb die Obergrenze von 10 Teilnehmern.

> Unter freiem Himmel dürfen maximal 100 Personen an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Das gilt auch für Trauerfeiern im Freien.

> Für kulturelle Veranstaltungen mit fest zugewiesenem Sitzplatz sind maximal 150 Personen zugelassen.

> Ab 23 Uhr gilt eine Sperrzeit für alle Schank- und Speisewirtschaften, die bis 6 Uhr des Folgetags andauert.

> Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die nach einem Krankenhausaufenthalt (wieder) dort aufgenommen werden, müssen zuvor zwingend einen Corona-Test machen, wenn ihr letzter Test länger als 48 Stunden zurückliegt.

Der genaue und damit entscheidende Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.neckar-odenwald-kreis.de abgerufen werden. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern bezogen auf den Neckar-Odenwald-Kreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Update: Dienstag, 20. Oktober 2020, 16.34 Uhr


Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) Wie erwartet ist der Landkreis am Montag zum Corona-Hotspot geworden: Neun neue Infektionsfälle sorgen dafür, dass die Sieben-Tage-Inzidenz auf 53,7 angestiegen ist. Ob es im Landkreis weitere Verschärfungen der Corona-Regeln geben wird, die über die seit Montag gültige Landesverordnung hinausgehen, ist noch nicht klar. Das Landratsamt werde sich erst im Laufe der Woche zu der neuen Entwicklung äußern, teilte Pressesprecher Jan Egenberger im RNZ-Gespräch mit. Landesweit gilt seit Montag eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Zudem sind private Zusammentreffen auf zehn Personen begrenzt, wenn die Teilnehmer aus mehr als zwei Hausständen kommen.

Neun neue Fälle wurden am Montag im Kreis gemeldet. Bei einer Neuinfektion konnte die Infektionskette nicht nachvollzogen werden. In einem Fall handelt es sich um eine Reiserückkehrerin, die übrigen sieben sind Kontaktpersonen von bereits Infizierten. Bei den 25 Fällen vom Wochenende und den neun vom Montag gingen, so Egenberger, etliche auf private Feiern zurück. Der Ausbruch im Pflegeheim in Michelbach, der in der vergangenen Woche für einen starken Anstieg der Zahlen gesorgt hatte, spiele bei der jüngsten Zunahme dagegen keine Rolle mehr.

77 Neuinfektionen wurden im Landkreis in der zurückliegenden Woche bekannt – so viele wie letztmals im April. Dass der Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche erreicht wird, war bereits am Wochenende absehbar.

Konkrete Folgen für die Bürger gibt es aber noch nicht: Zuerst muss das Gesundheitsministerium in Stuttgart den Landkreis zum Hotspot erklären. Dann wird das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der noch schärfere lokale Maßnahmen aufgeführt werden können als die seit Montag landesweit geltenden. Problematisch werden kann die Situation jedoch für Landkreisbewohner, die in den nächsten Tagen verreisen möchten: In manchen Regionen besteht ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten.

Beim Blick auf die am Montag veröffentlichten Zahlen, fällt sofort die Häufung von 19 Neuinfektionen in Mosbach, 17 in Aglasterhausen und 8 in Osterburken auf. Auch in Buchen (+7) und Hardheim (+6) gab es überdurchschnittliche viele neue Fälle.


Neckar-Odenwald-Kreis. (rüb) Es war haarscharf: Nur drei weitere Infektionen haben gefehlt, sonst wäre der Neckar-Odenwald-Kreis bereits am Sonntag zum Corona-Hotspot erklärt worden. Da Ministerpräsident Winfried Kretschmann aber am Samstag für Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 ausgerufen hat, gelten auch so ab dem heutigen Montag strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Wie dynamisch die Entwicklung auch in unserer Region ist, zeigt sich daran, dass der Landkreis erst in der vergangenen Woche die Vorwarnstufe (ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35) erreicht hatte. Jetzt, nach 25 Neuinfektionen am Wochenende, liegt dieser Wert bei 48,0 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Angesichts der starken Zunahme der letzten Tage ist es aber äußert wahrscheinlich, dass der kritische Wert von 50, der aus einem Landkreis einen Hotspot oder ein Risikogebiet macht, am heutigen Montag oder am morgigen Dienstag erreicht wird.

25 neue Fälle hat der Landkreis übers Wochenende gemeldet, 18 am Samstag und sieben am Sonntag. Alle Neuinfizierten seien Kontaktpersonen zu bereits bekannten Infizierten. Die Infektionskette sei damit geklärt. Die Ermittlung der Kontaktpersonen laufe noch.

Die Frage, ob die Vielzahl neuer Fälle im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch im Pflegeheim "Glück im Winkel" in Aglasterhausen-Michelbach steht, hat das Landratsamt bis Redaktionsschluss dieser Seite nicht beantwortet.

69 Landkreisbewohner haben sich in den letzten sieben Tagen mit Sars-Cov-2 infiziert. Bei einer Einwohnerzahl von 143.697 ist der kritische Wert von 50 bei 72 Neuinfektionen in einer Woche erreicht. Noch vor einer Woche schien ein solcher Wert noch weit entfernt. Doch nun ist er fast erreicht.

Die Dynamik der Entwicklung zeigt sich aber auch an anderer Stelle: Am Freitag herrschte in den Rathäusern der Region helle Aufregung. Im Eiltempo wurden dort als Reaktion auf die am Mittwoch in Berlin beschlossene Verschärfung der Coronaregeln sogenannte Allgemeinverfügungen erstellt. Darin wird unter anderem geregelt, wie viele Menschen sich zu privaten Feiern treffen dürfen und wo in der Öffentlichkeit Masken getragen werden müssen.

Am Samstag waren diese Verfügungen aber größtenteils schon wieder überholt, als das Land "Alarmstufe Rot" in Sachen Corona ausgerufen hat. Zur Eindämmung der Pandemie treten am heutigen Montag weitere Maßnahmen in Kraft – und zwar landesweit und unabhängig vom Inzidenzwert in der jeweiligen Region.

So gilt ab heute eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Dem Mund-Nasen-Schutz, der bislang zumeist nur in geschlossenen Räumen getragen wurde, wird man nun auch im Freien häufiger begegnen. Zudem werden private Zusammentreffen auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird generell auf 100 beschränkt. Zudem sollen Kliniken ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen und nicht zwingend notwendige Behandlungen schrittweise reduzieren. Außerdem gilt – wie bereits vermeldet – ab dem heutigen Montag Maskenpflicht ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen nun auch im Unterricht.

Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 vorherrscht, per Allgemeinverfügung noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen. Die nächsten Tage werden zeigen, wohin der Weg führt.

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