Neue Schilder sollen die Unsicherheit beenden
Autofahrer beklagen missverständliche Beschilderung – Vollzugsdienst verzichtet auf Strafzettel
Hardheim. (rüb) Um Patienten und Besuchern des Hardheimer Krankenhauses, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch während der Bauphase kurze Wege vom Auto ans Haus zu ermöglichen, wurden die Parkflächen in der Wertheimer Straße als Behindertenparkplatz ausgewiesen. So weit die Theorie.
In der Praxis jedoch herrscht bei vielen Autofahrern Unsicherheit, ob nur der eine Stellplatz, auf dem das Schild steht, oder alle für Besitzer eines Behindertenausweises freizuhalten sind. Aus diesem Grund verzichtet der gemeindliche Vollzugsbedienstete Heinz Herbst derzeit darauf, an unbefugt Parkenden dort Strafzettel zu verteilen. Rechtlich habe zwar alles seine Ordnung: Das Schild "Behindertenparkplatz" gelte für alle dortigen Stellflächen, erklärte Bauhofleiter Markus Alter der RNZ.
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Dennoch werde die Gemeinde auf die Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer reagieren und in Kürze für die Dauer des Umbaus zwei weitere Schilder aufstellen, um die Ausweisung als Behindertenparkplatz zu verdeutlichen. Und dann kann das unbefugte Parken für die Autofahrer teuer werden: Das nicht berechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kann in Deutschland nämlich eine Geldbuße von 35 Euro, zusätzliche Verwaltungsgebühren und das Abschleppen nach sich ziehen.