Nur ein Protestierender trug ein Schild. Foto: Tanja Radan
Buchen. (tra) Der "Protest-Flashmob", zu dem in den Sozialen Medien unter dem Motto "Kerl mach uff!" aufgerufen wurde, fand wenig Anklang: Nur eine Handvoll Leute war am Sonntagnachmittag in die Innenstadt gekommen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Nur ein Protestierender war mit einem Plakat ausgestattet. Reden wurden ebenfalls keine gehalten.
Die wenigen Protestteilnehmer machten einen Spaziergang durch Buchen und fielen unter den Sonntagsspaziergängern, die in der Altstadt das schöne Wetter genossen, nicht weiter auf. In der Altstadt waren mehrere Streifenwagen unterwegs, die Polizisten hatten jedoch nichts zu tun.
Spontane „Huddelbätz“-Aktion bekam mehr Aufmerksamkeit. Foto: Tanja RadanDas Landratsamt hatte in Abstimmung mit der Polizei zuvor davor gewarnt, am "Flashmob" teilzunehmen, da es sich, so die Behörde, um eine "nicht bzw. nicht fristgerecht angemeldete Versammlung" gehandelt habe (die RNZ berichtete). Genau diese Eigenschaft führte das Landratsamt dann auch gegenüber der RNZ an, um zu begründen, warum man den Initiator der Aktion nicht nennen könne.
Weitaus mehr Aufmerksamkeit zogen einige "Huddelbätze" auf sich, die spontan und mit "Corona-Besenstielen" ausgestattet, auf den Stufen des Alten Rathauses kurz zu Buchemer Faschenachtsliedern, die aus einem Lautsprecher schallten, coronakonform schunkelten und für Faschenachtsstimmung sorgten.
Update: Sonntag, 14. Februar 2021, 18 Uhr
Foto: zgLandratsamt warnt vor Teilnahme am "Protest-Flashmob"
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm/tra) Das Landratsamt erhielt am Freitagabend Informationen, dass in sozialen Medien für Sonntag in Buchen zu einem "Protest-Flashmob" aufgerufen wird. Der "Flashmob" wurde auf einem Flyer, der online veröffentlicht wurde, unter dem Motto "Kerl mach uff" angekündigt. Die Organisatoren scheinen sich somit auf die Fastnacht und den "Gänschmarsch" zu beziehen, der am Sonntag normalerweise in Buchen stattfinden würde. Das Landratsamt weist darauf hin, dass dieser "Flashmob" eine nicht bzw. nicht fristgerecht angemeldete Versammlung ist. Nicht angemeldete Versammlungen können, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung, gemäß Versammlungsgesetz aufgelöst werden. Die Kreispolizeibehörde warnt deshalb in Abstimmung mit der Polizei vor der Teilnahme an dieser Versammlung.