Das Windkraft-Projekt "Welscheberg" in Hainstadt scheint wegen des Schwarzstorchaufkommens im faktischen Vogelschutzgebiet offenbar nicht genehmigungsfähig zu sein. Foto: dpa
Von R. Busch und F. Weidenfeld
Hainstadt. Gegenwind für die Windkraft aus naturschutzrechtlichen Gründen. Der geplanten Windkraftanlage "Welscheberg" in Hainstadt droht offenbar das "Aus", nachdem die untere Naturschutzbehörde des Landkreises wegen massiver Bedenken hinsichtlich des Schwarzstorchaufkommens im faktischen Vogelschutzgebiet wahrscheinlich zu einem ablehnenden Bescheid kommen wird. Von der Firma "Abo-Wind" Wiesbaden als Antragsteller hieß es gestern auf Anfrage, man habe noch keine endgültige Entscheidung vorliegen und hoffe auf weitere Gespräche. Beigeordneter Thorsten Weber von der Stadt Buchen erklärte, sollte das Windkraft-Pojekt abgelehnt werden, müsse die Stadt planungsrechtliche Konsequenzen ziehen.
Nach Informationen der RNZ ist das Vorhaben derzeit wohl nicht genehmigungsfähig: Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde im Zuge der nötigen Änderung des Flächennutzungsplans fällt negativ aus. "Die Tendenz geht dahin, dass wir keine Genehmigungsfähigkeit sehen", sagte Axel Krahl, stellvertretender Fachbereichsleiter im Landratsamt. Der Grund ist etwa drei Kilogramm schwer, 100 Zentimeter lang und hört auf den lateinischen Namen Ciconia nigra, besser bekannt als Schwarzstorch.
Dessen Vorkommen sei im dortigen Bereich nachgewiesen. Würden die Anlagen errichtet, würde dies einen Verstoß gegen das in Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Tötungsverbot darstellen. Dort heißt es u. a.: "Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten." Windkraftanlagen in diesem Bereich würden eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für den Schwarzstorch bedeuten.
Damit wertet die untere Naturschutzbehörde die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen am "Welscheberg" anders als der Antragsteller "Abo-Wind", der seinerseits bereits mit der Androhung von Schadensersatzforderungen gegen diese Entscheidung gedroht haben soll. Man sieht: Der Streit um den Bau von Windkraftanlagen wird zum Teil mit harten Bandagen geführt. Schließlich steht viel Geld auf dem Spiel. Allerdings war Projektleiter Stefan Schuck von "Abo-Wind" deutlich bemüht, den Ball flach zu halten. "Wir haben noch keinen schriftlichen ablehnenden Bescheid vorliegen", erklärte er. Allerdings sei ein faktisches Vogelschutzgebiet kein einfaches Thema. Darüber könne man sich aber noch austauschen, hofft er. Einen schriftlichen Bescheid erwarte man noch bis Ende des Jahres. "Wir haben das Landratsamt explizit um eine Entscheidung noch in diesem Jahr gebeten und aus dem Landratsamt bereits Anfang Dezember eine schriftliche Nachricht erhalten, dass unser Antrag entscheidungsreif ist. Insofern sind wir gespannt, ob in den nächsten Tagen tatsächlich noch eine Entscheidung über unser Vorhaben ergeht", betonte Schuck. Ursprünglich war bei der Vorstellung der Pläne im Buchener Gemeinderat von einem Baubeginn im vierten Quartal 2016 und von einer Inbetriebnahme der Anlage im ersten Quartal 2017 ausgegangen worden.
Beigeordneter Weber betonte, für ihn sei diese Tendenz eine neue Information. Werde das Projekt "Welscheberg" definitiv abgelehnt, werde wohl auch das eingeleitete Zielabweichungsverfahren vom Regierungspräsidium abgelehnt und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans würde damit nicht erfolgen können. Auch die geplante Abholzung von Waldflächen (insgesamt sollten 2,4 Hektar Wald gerodet werden) könne bei einem negativen Bescheid nicht vollzogen werden. Die Stadt müsse zudem intern entscheiden, ob die ausgewiesenen Flächen für die Windkraft ausreichen. Gegen die für den Bau des Windparks notwendige Änderung des Flächennutzungsplans hatten mehrere Bürger bei der Stadt Buchen Widerspruch eingelegt und dies unter anderem mit dem Hinweis auf ein von NABU und BUND beantragtes Vogelschutzgebiet für den badischen Odenwald begründet.
In einer gemeinsamen Stellungnahme an die Stadt Buchen lehnen BUND, NABU und der Landesnaturschutzverband das Vorhaben ebenfalls ab: Der geplante Windpark widerspreche "insbesondere mit Blick auf den europaweit geschützten Schwarzstorch den Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie und ist daher nicht genehmigungsfähig".
Der Schwarzstorch sei in mehreren Fällen in dem Gebiet nachgewiesen worden. Die von "Abo-Wind" in Auftrag gegebene Untersuchung habe nicht alle Sichtungen berücksichtigt, kritisieren die Umweltverbände. So lägen in einem Radius von zehn Kilometern um den Windpark Nachweise mehrerer Bruten aus den letzten Jahren vor. Insgesamt sei von einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos auszugehen, wie es auch die untere Naturschutzbehörde festgestellt hat.