Abholen ist nur erlaubt, wenn "vorher" auch bestellt wurde
Ordnungsämter dulden Service der Einzelhändler nicht bedingungslos. Ein Direktverkauf über die Theke ist ohne vorherige Bestellung über Telefon oder Internet nicht.

Weinheim. (RNZ) In den letzten Tagen, seit die Corona-Verordnung die Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte mit sich bringt, ist auch die Kreativität der Händler gewachsen. Allerdings sei dabei Paragraf 4 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sehr frei und unterschiedlich ausgelegt worden, teilt die Stadt mit. Die Rede ist von "Liefer- und Abholdiensten". Das Polizeipräsidium
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+