Plus Grenzen der Kreativität

Abholen ist nur erlaubt, wenn "vorher" auch bestellt wurde

Ordnungsämter dulden Service der Einzelhändler nicht bedingungslos. Ein Direktverkauf über die Theke ist ohne vorherige Bestellung über Telefon oder Internet nicht.

02.04.2020 UPDATE: 03.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Die Händler müssen jetzt nicht mehr auf Mittelungen per Zettel zurückgreifen. Foto: Kreutzer

Weinheim. (RNZ) In den letzten Tagen, seit die Corona-Verordnung die Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte mit sich bringt, ist auch die Kreativität der Händler gewachsen. Allerdings sei dabei Paragraf 4 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sehr frei und unterschiedlich ausgelegt worden, teilt die Stadt mit. Die Rede ist von "Liefer- und Abholdiensten". Das Polizeipräsidium

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