EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage
Die Bundesregierung hat das nationale Leistungsschutzrecht für Presseverlage 2013 nicht vorab der EU-Kommission vorgelegt. Das war ein Fehler, der das Gesetz unwirksam macht. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der noch auf sich warten lässt.
Luxemburg (dpa) - Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte, wie die Richter feststellten. Suchmaschinen wie Google können damit vorerst wieder Fragmente aus Medieninhalten anzeigen, ohne dafür zu
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