Bundesgerichtshof setzt Werbung für Telemedizin enge Grenzen
Die sogenannte Telemedizin hat nicht zuletzt durch Corona einen Schub erlebt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs trübt die Euphorie in der Branche aber etwas.
Karlsruhe (dpa) - Zu pauschal angelegte Werbung für "digitale Arztbesuche" verstößt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen geltendes Recht.
Dabei gehe es um Marktverhaltensregelungen, die dem Gesundheitsschutz dienten, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 146/20). Die Entscheidung bremst die Aufbruchstimmung
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