Plus

Karlsruhe korrigiert Kopftuchurteil von 2003

Karlsruhe (dpa) - Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht länger pauschal und vorsorglich verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

13.03.2015 UPDATE: 13.03.2015 10:46 Uhr 1 Minute, 38 Sekunden
Kopftuchstreit vor dem Bundesverfassungsgericht
Schon 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht über ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen entschieden. Foto: Uli Deck/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht länger pauschal und vorsorglich verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Für Verbote müssen demnach künftig konkrete Gründe vorliegen, etwa eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben an bestimmten Schulen.

Die Grundsatzentscheidung betrifft acht Länder, in

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+