Karlsruhe korrigiert Kopftuchurteil von 2003
Karlsruhe (dpa) - Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht länger pauschal und vorsorglich verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Karlsruhe (dpa) - Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht länger pauschal und vorsorglich verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Für Verbote müssen demnach künftig konkrete Gründe vorliegen, etwa eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben an bestimmten Schulen.
Die Grundsatzentscheidung betrifft acht Länder, in
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+