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Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau rechtswidrig

Heidenau (dpa) - Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Der polizeiliche Notstand, mit dem es vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden, heißt es in einer Eilentscheidung. Das Verbot hatte eine Woche nach den rechtsradikalen Ausschreitungen in der sächsischen Kleinstadt bundesweit für Empörung gesorgt. Vizekanzler Sigmar Gabriel äußerte Unverständnis. Linken-Chefin Katja Kipping sprach von einem Notstand der Demokratie.

28.08.2015 UPDATE: 28.08.2015 14:46 Uhr 16 Sekunden

Heidenau (dpa) - Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Der polizeiliche Notstand, mit dem es vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden, heißt es in einer Eilentscheidung. Das Verbot hatte eine Woche nach den rechtsradikalen Ausschreitungen in der sächsischen Kleinstadt

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