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NPD-Verbotsantrag: Länder schicken hunderte neue Beweise

Karlsruhe (dpa) - Im NPD-Verbotsverfahren will der Bundesrat heute die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Nachweise nach Karlsruhe schicken. Am Freitag sollen die Unterlagen dann beim Gericht sein. Die drei Ordner mit hunderten neuer Beweise werden mit der Post geschickt. Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

13.05.2015 UPDATE: 13.05.2015 02:21 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Im NPD-Verbotsverfahren will der Bundesrat heute die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Nachweise nach Karlsruhe schicken. Am Freitag sollen die Unterlagen dann beim Gericht sein. Die drei Ordner mit hunderten neuer Beweise werden mit der Post geschickt. Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai klare Beweise für den Abzug von V-Leuten

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