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IWF-Chefin vor Gericht: Schuldig - aber keine Strafe

Paris (dpa) - Die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, hat laut einem Pariser Gerichtsurteil in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Gerichtshof der Republik sprach sie schuldig, verhängte aber keine Strafe. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe nachlässig gehandelt und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht. Sie hatte beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben. Es gibt keine Vorschrift, nach der Lagarde jetzt zwingend ihr Amt aufgeben müsste. Der Exekutivrat des IWF entscheidet, wie es weitergeht.

19.12.2016 UPDATE: 19.12.2016 16:26 Uhr 19 Sekunden

Paris (dpa) - Die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, hat laut einem Pariser Gerichtsurteil in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Gerichtshof der Republik sprach sie schuldig, verhängte aber keine Strafe. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe nachlässig gehandelt und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder

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