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Gericht: Arbeitsagentur kann Umschulung für Vorbestraften ablehnen

Dortmund (dpa) - Arbeitsagenturen müssen Arbeitslosen mit Vorstrafe keine Umschulung gewähren. Das entschied das Dortmunder Sozialgericht im Fall eines wegen gewerbsmäßigen Internetbetrugs verurteilten Mannes. Wie das Gericht mitteilte, war der Mann im August 2014 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er im Internet nicht vorhandene Ware feilgeboten hatte. Die Agentur für Arbeit im westfälischen Hamm hatte den Antrag des Kfz-Mechanikers auf eine Umschulung zum Automobilkaufmann abgelehnt. Das Gericht gab der Behörde nun recht. 

27.05.2015 UPDATE: 27.05.2015 12:06 Uhr 17 Sekunden

Dortmund (dpa) - Arbeitsagenturen müssen Arbeitslosen mit Vorstrafe keine Umschulung gewähren. Das entschied das Dortmunder Sozialgericht im Fall eines wegen gewerbsmäßigen Internetbetrugs verurteilten Mannes. Wie das Gericht mitteilte, war der Mann im August 2014 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er im Internet nicht vorhandene Ware feilgeboten hatte. Die Agentur für Arbeit im

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