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EU-Gericht stärkt in Embryonen-Streit Biotechnologieunternehmen

Luxemburg (dpa) - Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt. Das Urteil betrifft die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Zumindest theoretische kann damit ein auf die Entwicklung von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson spezialisiertes Unternehmen eine neue Technologie zur Herstellung von Stammzellen schützen lassen.

18.12.2014 UPDATE: 18.12.2014 14:11 Uhr 13 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt. Das Urteil betrifft die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Zumindest theoretische kann damit ein auf die Entwicklung von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson

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