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Bundestag beschließt "Hinterbliebenengeld"

Berlin (dpa) - Wer durch einen Unfall oder eine Straftat einen nahestehenden Menschen verliert, soll künftig eine Entschädigung "für sein seelisches Leid" verlangen können. Der Bundestag beschloss die Einführung eines Anspruches auf "Hinterbliebenengeld". Diesen sollen enge Verwandte wie Ehegatten oder Kinder geltend machen können, aber auch andere, die dem Getöteten besonders nahestanden - etwa Partner ohne Trauschein. "Über die Anspruchshöhe werden die Gerichte entscheiden", erklärte SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner. Grundlage sei das individuelle Leid der Hinterbliebenen.

19.05.2017 UPDATE: 19.05.2017 00:26 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Wer durch einen Unfall oder eine Straftat einen nahestehenden Menschen verliert, soll künftig eine Entschädigung "für sein seelisches Leid" verlangen können. Der Bundestag beschloss die Einführung eines Anspruches auf "Hinterbliebenengeld". Diesen sollen enge Verwandte wie Ehegatten oder Kinder geltend machen können, aber auch andere, die dem Getöteten besonders nahestanden -

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