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BGH bestätigt Verbot von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber

Karlsruhe (dpa) - Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof bestätigte in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ankündigte, bei Verstößen auch gegen andere Hersteller weiter konsequent vorzugehen.

21.09.2016 UPDATE: 21.09.2016 16:11 Uhr 13 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof bestätigte in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die ankündigte, bei Verstößen auch gegen

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