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BGH-Urteil zur Strafbarkeit von Hooligan-Gruppen erwartet

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof will am Nachmittag darüber entscheiden, ob die Verurteilung von fünf mutmaßlichen rechtsextremen Hooligans aus Dresden Bestand hat. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob feste Hooligan-Gruppen von der Justiz als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Hooligans haben: Denn die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

22.01.2015 UPDATE: 22.01.2015 00:31 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof will am Nachmittag darüber entscheiden, ob die Verurteilung von fünf mutmaßlichen rechtsextremen Hooligans aus Dresden Bestand hat. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob feste Hooligan-Gruppen von der Justiz als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung von Hooligans

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