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BGH-Urteil: Energieversorger durften Preise erhöhen

Karlsruhe (dpa) - Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung, die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben. In den vorliegenden Fällen gab der BGH den Stadtwerken Hamm und Geldern recht, die von säumigen Kunden Geld wollten. Diese hatten Preiserhöhungen beanstandet, die die Unternehmen zwischen 2004 und 2008 vorgenommen hatten. 

28.10.2015 UPDATE: 28.10.2015 15:36 Uhr 15 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Energieversorger durften in der Vergangenheit auch ohne Begründung die Gaspreise erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil betrifft Kunden in der Grundversorgung, die mit dem örtlichen Gasversorger einen Standardvertrag abgeschlossen haben. In den vorliegenden Fällen gab der BGH den Stadtwerken Hamm und Geldern recht, die von säumigen Kunden Geld wollten.

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