zuz euthanasie kasten
Die T4-Organisatoren der Massenmorde wurden, soweit gefasst, direkt nach Kriegsende hart bestraft. Der Verteidigungsstrategie, man habe die Rechtswidrigkeit seinerzeit nicht erkannt, wurde vom Gericht entgegengehalten, dass die Tötung offenkundig naturrechtswidrig sei. Ab 1948/49 wurde in Urteilen den Tätern ein "möglicherweise unvermeidbarer Verbotsirrtum" zugebilligt.
Die
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