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15.11.2022 UPDATE: 15.11.2022 10:22 Uhr 34 Sekunden

Eine ordnungsgemäße Beleuchtung ist das A und O

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zählen mindestens ein Scheinwerfer nach vorn und eine rote Rückleuchte sowie Reflektoren zu einer ordnungsgemäßen Beleuchtung, so der Auto Club Europa (ACE).

Bei den Reflektoren muss ein weißer nach vorn und ein roter nach hinten gerichtet sein, die auch in den jeweiligen Leuchten integriert sein können. An den Pedalen sind gelbe nach vorn und hinten nötig und in den Speichen zwei gelbe pro Rad. Alernativ sind an den Rädern auch Reflexstreifen am Reifen oder reflektierende Speichenclips erlaubt.

Seit 2013 sind auch Batterie- und Akkuleuchten am Fahrrad zugelassen. Das ist praktisch, denn viele lassen sich abnehmen. Allerdings müssen die Akkus gut vor der Fahrt geladen sein, im Kalten halten sie meist kürzer durch.

Leuchten, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, müssen ein Prüfzeichen tragen, das aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und weiteren Ziffern bestehen.