Info-Kasten: Gebrauchte Geräte müssen eindeutig zu erkennen sein
Gebrauchte Geräte müssen eindeutig zu erkennen sein
Manche Benutzer, die sich eigentlich ein neues Gerät zulegen wollten, erhielten ein gebrauchtes. Wie das? Sie erwarben bei Amazon Modelle mit einem "Refurbished Certificate" - ein Beleg, dass die Handys runderneuert sind. Allerdings enthielt die Produktinformation zunächst keinen Hinweis auf ein gebrauchtes Handy. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte und gewann (Landgericht München I, Urteil vom 30.7.2018, Az.: 33 O 12885/17). Auch der Zusatz "Refurbished Certificate" reicht demnach nicht. "Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff "refurbished" nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen", schreibt der Bundesverband zur Richterentscheidung.