Hintergrund - Starkregenmanagement

26.09.2022 UPDATE: 26.09.2022 06:00 Uhr 23 Sekunden

> Betreiber von Abwasseranlagen sind nach der Eigenkontrollverordnung (EGKV) des Landes verpflichtet, ihre Anlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und instand zu halten. Gegebenenfalls sind sie zu reparieren oder zu ertüchtigen. Die Zeitabstände variieren je nach Art der Anlage zwischen zehn und 20 Jahren.

> In Leimen etwa erfolgte die erste komplette Untersuchung der Kanalisation 1997, wurde alle zehn Jahre wiederholt und war zuletzt 2021.

> Die festgestellten Schäden werden in einer Dringlichkeitsliste erfasst und in zehn Sanierungsabschnitte eingeteilt, die bis zur nächsten Untersuchung angegangen werden. Dossenheim hatte die EGKV-Analyse 2020. Neckargemünd startet nach 2011/14 gerade wieder eine neue Untersuchung, ebenso die Gemeinde Nußloch. fhs