Hintergrund Radikalenerlass

29.09.2022 UPDATE: 29.09.2022 06:00 Uhr 22 Sekunden

> Der "Radikalenerlass" wurde am 28. Januar 1972 von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und Ministerpräsidenten beschlossen. Vorgesehen war, dass Bewerber für den Staatsdienst auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollten. Die Ausgestaltung lag bei den Ländern. In Baden-Württemberg entschied sich die Regierung unter Ministerpräsident Hans Filbinger mit Innenminister Karl Schiess (beide CDU) für eine besonders strikte Auslegung. Statt einzelnen Verdachtsfällen nachzugehen, wurden massenhaft Überprüfungen gestartet – über 695.000 zwischen 1973 und 1991. Rund 290 Personen wurden am Ende tatsächlich abgelehnt oder entlassen, so das Ergebnis der Heidelberger Historiker. Allerdings dürften sich deutlich mehr "betroffen gefühlt" haben. sös