Hintergrund Prostitutionsverbot Heilbronn
Konkret betrifft das Prostitutionsverbot (bis zur Durchsetzung des aktuellen Antrags) die Hafenstraße, die Paul-Metz-Brücke, die Albertistraße bis zur Einmündung in die Karl-Wüst-Straße und das Gebiet des Kanalhafens. Diese Verbotszone hat die Stadt nach ihren Angaben konsequent überwacht. Der Bußgeld-Katalog sieht ein Zwangsgeld von 500 Euro vor, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro gehen.
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