Gericht macht bei Familiennachzug Kindeswohl geltend
Berlin (dpa) - Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist nach Informationen der ARD rechtskräftig geworden. Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war aber nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden. Für diese Gruppe von Flüchtlingen ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Als Begründung nannten die Richter demnach das Kindeswohl.
Berlin (dpa) - Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist nach Informationen der ARD rechtskräftig geworden. Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war aber nur der
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