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Die Beamten wurden "einfach so abgeknallt"

12.09.2022 UPDATE: 12.09.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden

Kaiserslautern/Kusel. (lrs) Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel sind im Landgericht Kaiserslautern die Videos von frühen Vernehmungen des Nebenangeklagten gezeigt worden. In der mehr als zweistündigen Aufzeichnung einer Vernehmung vom 31. Januar sagt der 33-Jährige, der Hauptangeklagte habe die Polizisten "einfach so abgeknallt".

Den Namen des 39-Jährigen wollte der Mann bei der Vernehmung anfangs nicht nennen. "Ich habe Angst davor, dass er mich genauso über den Haufen schießt", sagt der 33-Jährige in dem Video, das in Saarbrücken aufgezeichnet worden war. Er habe die Polizisten, die die beiden Männer bei der nächtlichen Jagdwilderei erwischt hatten, nicht getötet. "Die Wahrheit ist: Ich habe niemandem etwas getan", betont der Nebenangeklagte wiederholt. "Das schwöre ich." Zu Beginn der Vernehmung hatte er zunächst gesagt, er sei die ganze Nacht zu Hause gewesen.

Das Video wurde zunächst auf einem großen Bildschirm abgespielt, der vom Publikum abgewandt stand. Nachdem die Verteidigung des Hauptangeklagten kritisierte, dass dies dem Grundsatz der Öffentlichkeit eines Prozesses widerspreche, wurde der Bildschirm anders platziert und das Video noch einmal abgespielt.

Die zweite Vernehmung fand am 18. Februar in Kaiserslautern statt. In diesem Video sagt der 33-Jährige, der Hauptangeklagte habe der Jagd alles untergeordnet. "Erst kam die Jagd, dann lange nichts, dann noch mal die Jagd, dann erst die Familie." Er habe dem 39-Jährigen nur wegen des Geldes bei der Jagd geholfen. "Seit der Nacht ist der Mann für mich gestorben." Warum sein damaliger Komplize geschossen habe, sei ihm völlig unklar. "Das ist das, was ich mich die ganze Zeit frage."

Der Nebenangeklagte hatte zwar unmittelbar nach der Festnahme ausgesagt, schweigt aber seit Prozessbeginn. Sein Verteidiger sagte am Freitag, sein Mandant sei bereit, an einem der künftigen Verhandlungstage – möglicherweise am 19. September – auf schriftlich eingereichte Fragen des Gerichts zu antworten. Auf Fragen der Verteidigung des Hauptangeklagten werde er aber nicht antworten.

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