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Schweiz erlaubt bestimmte Genuntersuchungen an Embryonen

Bern (dpa) - Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen. Die Richtlinien sind so eng gefasst wie in Deutschland: Getestet werden darf nur, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. In Deutschland hatte der Bundesrat den Weg zur Präimplantationsdiagnostik 2013 freigemacht.

31.08.2017 UPDATE: 31.08.2017 07:43 Uhr 15 Sekunden

Bern (dpa) - Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen. Die Richtlinien sind so eng gefasst wie in Deutschland: Getestet werden darf nur, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter