SPD fordert: Land muss für Vereine Gema-Gebühren zahlen
Stille Nacht auf dem Weihnachtsmarkt? Gema-Gebühren sind für viele Vereine ein Kostenfaktor. Wo Musik gespielt wird, fallen Gebühren an. Das Land muss helfen, fordert die SPD.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land soll ehrenamtlichen Vereinen laut SPD die Gema-Gebühren bezahlen. "Die Vereine klagen über die immensen Kosten an die Gema", kritisierte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Nicolas Fink. "Zahlreiche Vereine fühlen sich nicht mehr in der Lage, diese Kosten zu tragen, und verzichten dadurch komplett auf ehrenamtliche Auftritte und Vereinsfeste."
Das dürfe nicht sein. Nicht nur die Weihnachtszeit lebe vom gemeinsamen Miteinander, sagte er mit Blick auf die Veranstaltungen in der Adventszeit und die anlaufenden Weihnachtsmärkte. "Deshalb fordern wir, dass das Land die Vereine unterstützt und die Gebühren übernimmt. Dann haben die Vereine eine Sorge weniger."
Die SPD-Fraktion will am Donnerstag einen entsprechenden Antrag im Finanzausschuss des Landtags einbringen. Es brauche so schnell wie möglich eine Rahmenvereinbarung für ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine, so die Forderung.
"Gema-Pakt" in Hessen
Dabei blicken die Sozialdemokraten im Südwesten nach Hessen: Dort wurde vor Kurzem erst ein sogenannter "Gema-Pakt" geschlossen. Viele ehrenamtlich geführte Vereine in Hessen sollen zum 1. Januar 2025 bei ihren Veranstaltungen von Musiklizenz-Kosten entlastet werden. Das Land Hessen stellt dafür nach Angaben der Landesregierung bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. An dem Finanzrahmen orientiere man sich auch für Baden-Württemberg, sagte Fink.
Fink berichtete in dem Zusammenhang von Ärger auf dem Esslinger Weihnachtsmarkt. Dort seien immer Vereine auf einer Bühne aufgetreten, etwa um Weihnachtslieder zu singen, erzählte er. Aufgrund der extrem hohen Gebühren habe man das nun verlagert, auf dem Markt werde nicht mehr gesungen.
Wenn Vereine ihre ehrenamtlich organisierten Events musikalisch begleiten oder es bei öffentlichen Veranstaltungen Musikdarbietungen gibt, können Gema-Gebühren fällig werden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt urheberrechtliche Interessen etwa von Künstlerinnen, Textern und Musikverlegern.
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