Equal-Pay-Klage: Daimler-Angestellte will in Revision gehen
Geschlechtsbedingte Gehaltsdiskriminierung ist verboten - doch immer wieder landet das Thema vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht hat in einem Fall geurteilt. Das letzte Wort ist nicht gesprochen.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat in einem Streit um Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung ein Urteil getroffen - doch der Fall könnte bald auch das Bundesarbeitsgericht beschäftigen. Die Klage einer weiblichen Führungskraft bei Daimler Truck hatte in zweiter Instanz nur teilweise Erfolg, wie das Landesarbeitsgericht mitteilte. Nach Angaben der Gesellschaft
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