Infokasten: Tagesgeldzinsen aus Ausland in Anlage KAP eintragen
Tagesgeldzinsen aus Ausland in Anlage KAP eintragen
Manche Anbieter im Ausland, die mit Top-Zinsen werben, haben keine Niederlassung in Deutschland. Sie unterliegen also nicht den Auflagen zum Steuerabzug wie deutsche Banken, erklärt die Stiftung Warentest.
Das heißt: Die Auslandsbanken zahlen die Zinsen ohne Abzüge aus. Sparer müssen die Erträge daher selber in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung angeben.