Hintergrund: Flüchtlinge in Deutschland

Wenn ein Flüchtling in Deutschland einreist, so ist er zunächst illegal im Land. In einer Erstaufnahmestelle wird er einer Gesundheitsprüfung und einer Anhörung unterzogen. In der Region ist dies die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe, zu der auch die Notunterkunft im Heidelberger Patrick-Henry-Village und die Außenstelle in Mannheim gehören. Dort stellt ein Flüchtling in der Regel seinen Asylantrag und gilt somit als Asylbewerber. In der Erstaufnahmestelle soll er eigentlich höchstens drei Monate bleiben.

25.08.2015 UPDATE: 25.08.2015 06:00 Uhr 57 Sekunden

Wenn ein Flüchtling in Deutschland einreist, so ist er zunächst illegal im Land. In einer Erstaufnahmestelle wird er einer Gesundheitsprüfung und einer Anhörung unterzogen. In der Region ist dies die Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe, zu der auch die Notunterkunft im Heidelberger Patrick-Henry-Village und die Außenstelle in Mannheim gehören. Dort stellt ein Flüchtling in der Regel seinen Asylantrag und gilt somit als Asylbewerber. In der Erstaufnahmestelle soll er eigentlich höchstens drei Monate bleiben.

Auf die Stadt- und Landkreise werden dann die Asylbewerber verteilt. Der Kreis mietet dafür eben Objekte - wie in Eppelheim das Gebäude in der Lilienthalstraße - an. Da die Bearbeitungskapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesichts des hohen Flüchtlingszustroms derzeit nicht ausreichen, kann es vorkommen, dass ein Flüchtling auf die Kreise verteilt wird, ohne dass er bereits einen Asylantrag gestellt hat. Für diesen und die Anhörung muss er dann nach Karlsruhe. Wer von den Stadt- oder Landkreisen untergebracht wird, gilt in der Regel als Asylbewerber mit Gestattung. Dieser Status ist so lange gültig, bis über den Asylantrag entschieden wurde. Dies dauert maximal 24 Monate.

Städte und Gemeinden sind für die Anschlussunterbringung zuständig. Das Asylverfahren ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel abgeschlossen. Je nach Verfahren haben die anerkannten Flüchtlinge einen sogenannten Aufenthaltstitel: Dies kann eine Duldung sein, dann ist die Abschiebung ausgesetzt; dies kann eine Gestattung sein, dann läuft das Asylverfahren noch, oder die Flüchtlinge haben eine Aufenthaltserlaubnis, welche in der Regel zeitlich befristet ist. aham