Hintergrund - Faktencheck: Sperrzeitenregelung in Heidelberger Altstadt

15.12.2016 UPDATE: 15.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Faktencheck: Sperrzeitenregelung

hob. Immer wieder wird behauptet, dass die Gerichte den Heidelbergern längere Sperrzeiten diktieren werden, wenn der Gemeinderat hinter dem Vorschlag der Stadtverwaltung zurückbleibt.

Tatsächlich klagen derzeit drei Altstadtbewohner gegen die Stadt Heidelberg. Sie werden ideell und finanziell von Nachbarn unterstützt. Sie haben einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gestellt. Dabei geht es aber nicht um konkrete Uhrzeiten, bis wann die Kneipen in der Altstadt künftig öffnen dürfen. Vielmehr wenden sich Adelheid und Nikolai Wessendorf sowie Walter Ditscheid gegen einen Beschluss des Gemeinderates vom Dezember 2014. Damals haben die Stadträte die bis dato gültige Sperrzeitregelung aufgehoben. Seitdem gelten auch für Heidelbergs Ausgehviertel die landesweit üblichen Kneipenöffnungszeiten: bis 3 Uhr unter der Woche und bis 5 Uhr am Wochenende. "Sollte der Gemeinderat wieder eine Sperrzeitsatzung beschließen, wäre die Normenkontrollklage gegenstandslos", bestätigt VGH-Sprecher Matthias Hettich.

Konkret heißt das, die Stadträte könnten am kommenden Dienstag auch liberalere Kneipenöffnungszeiten beschließen. Wenn die Anwohner damit nicht zufrieden wären, müssten sie erneut dagegen klagen. Der Verhandlungstermin am VGH steht laut Hettich noch nicht fest.

"Uns geht es nicht ums Prinzip. Wir wollen nicht das herausholen, was wir könnten", sagte Nikolai Wessendorf auf Anfrage der RNZ. Mit den aktuellen Lärmmessungen könnte man gerichtlich zwar sicherlich noch viel strengere Sperrzeiten durchsetzen, "wir wollen aber eine Regelung, die einen vernünftigen Interessenausgleich vorsieht". Wenn es der Stadt gelänge, mit einer Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes und anderen Maßnahmen die Nachtruhe der Anwohner durchzusetzen, würde man diesem Beschluss eine Chance geben. Allerdings müssten die Kneipenöffnungszeiten laut Wessendorf trotzdem verkürzt werden. Gegen einen "abstrusen Beschluss" würde er sicherlich wieder klagen. "Abstrus" wäre eine Satzung, so Wessendorf, wenn sie wieder Ausnahmen für die Diskotheken in der Altstadt vorsehe und diese länger als die Kneipen öffnen dürften.