HG Finanzausgleich

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock.

02.08.2016 UPDATE: 02.08.2016 06:00 Uhr 25 Sekunden

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock.

Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungs-fonds" des Bundes wurden für die Jahre 2016 bis 2019 weitere Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden von landesweit 40 Millionen Euro im Sonderkontingent "Ausgleichstock 2 - Kommunalinvestitionsförder-ungsfonds" zur Verfügung gestellt, die auf die vier Regierungsbezirke ebenfalls nach einem Schlüssel verteilt wurden.