Hintergrund - Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht? Folgen bei einem Unfall!
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein. Die Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Winterreifen aufgezogen hat, erwartet ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, zusätzlich wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in Flensburg fällig.
Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.
Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.