Hintergrund Tempus

02.05.2018 UPDATE: 02.05.2018 19:45 Uhr 40 Sekunden

Definition: Eine Schülerzeitung ist eine von Schülern für Schüler herausgegebene Zeitschrift. Die Redaktion kann sich von einem Lehrer ihrer Wahl beraten lassen, aber letztlich hat er keine Entscheidungsbefugnis und trägt auch keine Mitverantwortung.

V.i.S.d.P: Wenn der Verantwortliche im Sinne des Presserechts ein Schüler ist, unterliegt die Schülerzeitung dem Zensurverbot durch die Schulleitung. Steht hier aber der Name des Schulleiters, hat er Entscheidungsbefugnis.

Keine Genehmigungspflicht: Das Herausgeben einer Schülerzeitschrift muss vom Schulleiter nicht genehmigt werden, man muss es ihm aber mitteilen. Der Schulleiter kann drei Tage vor dem geplanten Verkauf ein Exemplar zur Ansicht verlangen, aber nicht, um die Artikel zu zensieren.

Vertriebsverbot: Das einzige Mittel, das der Direktor gegen eine Schülerzeitung in der Hand hat, ist das Vertriebsverbot, also das Verbot, die Schülerzeitung auf dem Schulgelände zu verkaufen. Davor muss er aber die Schulkonferenz anhören.

Rechte und Pflichten: Der Gesetzgeber hat den Schülerzeitungsmachern eine starke Stellung gegeben. Die Pressefreiheit bedeutet aber auch, dass die Herausgeber und Redakteure die volle presse-, straf- und zivilrechtliche Verantwortung tragen. krs

Quelle: Jugendpresse BW