Hintergrund - Polizeiverordnung Kampfhunde
> Auf die Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten von gefährlichen Hunden wurde in der Debatte immer wieder Bezug genommen. In dieser Verordnung aus dem Jahr 2000 heißt es (in Auszügen):
> Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde
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