Hintergrund Gummibärchen Abnehmen
> Zu viel versprochen? Wer ein Produkt kauft, das die versprochenen Werbeaussagen – zum Beispiel zum Abnehmen – nicht erfüllt, kann zwar die Staatsanwaltschaft einschalten. "Aber die Erfolgsaussichten sind gering", sagt der Heidelberger Rechtsanwalt Heiko Greulich, der mit Lebensmittelrecht befasst ist. Hier setze man auf die Mündigkeit der Käufer. So dürften Automobilhersteller zum Beispiel auch "Freude am Fahren" in Aussicht stellen – auch wenn man das nach dem Kauf womöglich nicht empfindet. Um nicht die Anwalts- und Prozesskosten zu tragen, empfiehlt Greulich, im Bereich der Lebensmittel die Lebensmittelüberwachungsbehörde oder die Verbraucherzentrale einzuschalten.