Plus

Hintergrund Gemeindeordnung

31.01.2024 UPDATE: 31.01.2024 06:00 Uhr 26 Sekunden

Die Gemeindeordnung erlaubt, dass bei der Kommunalwahl mehrere Parteien oder Wählervereinigungen zusammen eine Liste aufstellen. Dies kann sogar so weit gehen, dass nur noch eine Liste zur Wahl antritt. Landesweit gab es bei den vergangenen Kommunalwahlen vor allem in kleinen Orten einen Trend zu sogenannten "Einheitslisten", da die Parteien hier nicht genügend Bewerber für eigene Listen fanden.

Grundsätzlich darf eine Liste nur so viele Bewerber beinhalten wie es Sitze im Gemeinderat gibt. In Gemeinden mit nicht mehr als 5000 Einwohnern allerdings dürfen es doppelt so viele Bewerber wie Sitze sein, sodass eine echte Wahl zustande kommt. Bei einer "Einheitsliste" gilt nicht mehr das Verhältnis-, sondern das Mehrheitswahlrecht: Wer die meisten Stimmen bekommt, ist gewählt. cm