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Hintergrund Gemeindeordnung

31.01.2024 UPDATE: 31.01.2024 06:00 Uhr 26 Sekunden

Die Gemeindeordnung erlaubt, dass bei der Kommunalwahl mehrere Parteien oder Wählervereinigungen zusammen eine Liste aufstellen. Dies kann sogar so weit gehen, dass nur noch eine Liste zur Wahl antritt. Landesweit gab es bei den vergangenen Kommunalwahlen vor allem in kleinen Orten einen Trend zu sogenannten "Einheitslisten", da die Parteien hier nicht genügend Bewerber für eigene Listen

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