Jugend- und Freiheitsstrafen für Geldautomatensprenger
Die Flucht dreier Geldautomatensprenger wäre fast geglückt, doch dann bekamen sie es mit einem Zeugen zu tun, der zu fast allem entschlossen war. Nun müssen sie in Gefängnis.

Hanau/Bad Oeynhausen (dpa) - Ein Trio von Geldautomatensprengern ist vom Hanauer Landgericht zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten und sechs Jahren verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Bandendiebstahls.
Die Tatorte lagen in Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis/Hessen) und in Bad Oeynhausen (Kreis
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