"Facebook vs. Schrems": Was die EuGH-Entscheidung bedeutet
David gegen Goliath 2.0: Der EuGH hat erneut auf Betreiben des Datenschutzaktivisten Max Schrems die Regeln für den Datenverkehr in die USA gekippt. Damit ist aber die Übertragung von Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA nicht generell unmöglich.

Luxemburg (dpa) - Max Schrems hat europäische Datenschutz-Geschichte geschrieben - schon wieder. Auf sein Betreiben kippte der Europäische Gerichtshof das Datenabkommen "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA.
Der EuGH hatte nach einer Schrems-Klage bereits 2015 die Vorgängerregelung "Safe Harbor" kassiert.
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