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Städtetag nimmt bei Ganztagsbetreuung Land in die Pflicht

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule gilt ab August 2026. Die kommunalen Spitzen fordern finanzielle Unterstützung für die Umsetzung.

23.10.2024 UPDATE: 23.10.2024 04:03 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde
Ganztagsbetreuung
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule gilt ab August 2026. Der Städtetag nimmt das Land für die Umsetzung in die Pflicht. (Symbolbild)

Mainz (dpa/lrs) - Der Städtetag fordert finanzielle Unterstützung vom Land, damit der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab 2026 in Rheinland-Pfalz reibungslos umgesetzt werden kann. "Wir haben Konnexität von der Landesregierung eingefordert, weil dieser Rechtsanspruch eine neue Aufgabe für die Kommunen ist", sagte die geschäftsführende Direktorin des Städtetags,

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