Kündigung des Stuttgarter Musikdirektors Agrest unwirksam
Mikhail Agrest bleibt nach einer Gerichtsentscheidung vorerst Musikdirektor des Stuttgarter Balletts. Das Bezirks-Bühnenschiedsgericht in Frankfurt erklärte am Mittwoch auf Anfrage zu einer Entscheidung vom Montag, dass das Arbeitsverhältnis des Musikdirektors nicht durch die ausgesprochene außerordentliche Kündigung aufgelöst worden sei. Es fehle an einem wichtigen Grund. Gegen den Schiedsspruch sei die Berufung an das Bühnenoberschiedsgericht zulässig. Agrest hatte gegen die Kündigung geklagt. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet.
Frankfurt/Stuttgart (dpa/lsw) - Ballettintendant Tamas Detrich erklärte, die Begründung des Gerichts prüfen zu wollen, wenn sie vorliege, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Im Januar habe das Bühnenschiedsgericht zunächst versucht, zwischen den Parteien einen Vergleich zu vermitteln. Die hierbei thematisierte Summe sei allerdings ungewöhnlich hoch gewesen. Die Kündigung im
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