Gericht weist Berufung der Bahn gegen GDL-Streik zurück

Frankfurt/Main (dpa) - Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

03.09.2021 UPDATE: 03.09.2021 14:08 Uhr 12 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

© dpa-infocom, dpa:210903-99-81764/1

Presseblog der Bahn zum Streik

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