UN-Gericht weist Forderungen gegen Deutschland im Völkermord-Verfahren ab

Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Forderungen Nicaraguas zurückgewiesen. Deutschland müsse die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die höchsten UN-Richter am Dienstag in Den Haag.    

30.04.2024 UPDATE: 30.04.2024 15:22 Uhr 9 Sekunden

Den Haag (dpa) - Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Forderungen Nicaraguas zurückgewiesen. Deutschland müsse die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die höchsten UN-Richter am Dienstag in Den Haag.    

© dpa-infocom, dpa:240430-99-865827/1

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.