Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne. Foto: privat
Von Denis Schnur
Kein Bafög mehr, Stress mit dem Prüfungsamt oder Probleme im Nebenjob - es gibt genug Fälle, in denen Studenten auf rechtlichen Rat angewiesen sind. Hier hilft seit dem Wintersemester die unentgeltliche Rechtsberatung, die der Studierendenrat (Stura) in Kooperation mit dem Anwaltsverein Heidelberg anbietet. Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne erklärt die Motivation der beratenden Anwälte.
Herr Dr. Rohne, mit welchen Problemen kommen Studenten zu Ihnen als Arbeitsrechtler?
Wir blicken auf eine vergleichsweise kurze Laufzeit des Projekts zurück. Deshalb gab es auf diesem Gebiet erst einen Termin. Die vorgebrachten Anliegen bezogen sich meist auf das Recht im Arbeitsverhältnis und die Frage: Was darf mein Chef? Konkret stellte sich etwa die Frage, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mehr verdienen darf als ein Hiwi, der dieselbe Tätigkeit verrichtet.
Und? Darf er?
Grundsätzlich ja. In der Regel handelt es sich nicht durchgängig um die gleiche Tätigkeit und der wissenschaftliche Mitarbeiter trägt mehr Verantwortung. Zudem ist die Vergütung an der Uni nicht Verhandlungssache, sondern an objektivierte Qualifikationen geknüpft. Es stellt sich dann eher die Frage, ob der jeweilige Mitarbeiter entsprechend seiner Qualifikation beschäftigt ist.
Wie läuft die Beratung ab?
Sie dauert in der Regel 20 bis 30 Minuten. Die meisten vereinbaren vorher Termine, aber auch Kurzentschlossene können kommen. Dafür wird extra Zeit eingeplant. Ich weiß von keinem Fall, in dem jemand unberaten nach Hause geschickt wurde.
In 20 Minuten löst man das Problem?
Wir sind nur für die erste Beratung zuständig. Die Leute kommen mit einem Sachverhalt, der sie herausfordert. Da erfüllen wir die wichtige Funktion einer ersten Hilfe. Das ist für die meisten schon etwas ganz Wertvolles. Dann wissen die Betroffenen, wohin die Reise gehen kann. Manchmal ist die Angelegenheit mit einem fachlichen Rat erledigt, in anderen Fällen empfehlen wir Schritte, bei denen man nicht unbedingt einen Anwalt benötigt, und manchmal endet die Beratung mit der Empfehlung, sich für das weitere Verfahren einen Anwalt zu suchen.
Die Anwälte bekommen für die Beratung nur eine kleine Entschädigung. Finden Sie trotzdem genug Freiwillige?
Ja, und das finde ich sehr beeindruckend! Viele Kollegen stehen gerne bereit. Meist sind es wie ich auch Fachanwälte. Dass die Kollegen den Arbeitsalltag unterbrechen und praktisch ehrenamtlich einen halben Tag in die Beratung investieren, ist beeindruckend. In der Zwischenzeit lassen sie ihren sicher nicht leeren Schreibtisch liegen und müssen das später nachholen.
Woher kommt diese Motivation?
Dem Anwaltsverein Heidelberg und den beratenden Kollegen liegt es am Herzen, auch weniger bemittelten Personen freien Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dieser verfassungsrechtlich verankerte Zugang ist der Anspruch, den wir unter anderem mit diesem Projekt verwirklichen wollen.
Können denn nur Bedürftige kommen?
Nein, das ist einer der Unterschiede zwischen der Beratung des Stura und der unentgeltlichen Rechtsberatung, die der Anwaltsverein seit Jahrzehnten an Amtsgerichten anbietet. Da müssen wir tatsächlich die Bedürftigkeit prüfen. Die Stura-Beratung ist dagegen in erster Linie eine Service-Leistung des Sturas, die daher allen Studierenden offen steht. Dieses Projekt unterstützen wir als Anwaltsverein gerne.